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Industriebrache

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Bauvorhaben

Rechtsgebiet:
Industriebrache
Stichworte:
Industriebrache
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rück- und Neubau

Für Areale mit verfallenen Gebäuden oder mit für die Endnutzer nicht umnutzfähiger Bausubstanz bleibt nur die Wahl der Rück- und Neubau-Variante.

Umbau

Bei gut erhaltenen sog. Industriedenkmälern wie Brauereien, Mühlen und Spinnereien ist oft aus Denkmalpflegegründen nur der (sorgfältige) Umbau möglich; solchen Arealen kommt nicht selten ein werttreibendes Alleinstellungsmerkmal zu. Oft macht sie nur dort keinen Sinn, wo der Recyclingaufwand am Gebäude (Veränderungsrelation von Substanzerhalt zu Ersatz) in Richtung Vollersatz geht (bekanntestes Beispiel: Erhalt nur der Grundmauern).

Kombination Umbau mit Rück- und Neubau

Die heute gebräuchlichste Variante von Industriebrachen-Recycling ist die Kombination von alt und neu. Von einem Extrem ins Andere: Wurden früher zu viele Industriekomplexe geschleift, wird heute von den Entwicklern häufig alte Bausubstanz ohne Zeitzeugen-, Alleinstellungs- oder Identitätsstifterfunktion stehen gelassen; oft werden dadurch die areal-interne Erschliessungen und Besucherströme so erschwert, dass die Nutzer nicht die erwarteten Umsätze bzw. Erträge erzielen können. Folge: geringere Mietzinseinnahmen bei Umsatzmietzinsen, Mieterwechsel, Verlust von Key-Mietern, mit Reflex auf die Investoren-Rendite, geringerer Verkehrswert. Grundsatz bei Shopping-Centern: die interne Erschliessung hat Vorrang vor nicht denkmal-geschütztem Altbestand!

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